Sport-Marketing.
06.09.2024
Sportkartellrecht: Entscheidungspraxis des EuGH und der nationalen Kartellbehörden im Überblick
Osborne Clarke: Im Sportsektor haben die Gerichte und die Kartellbehörden zuletzt wegweisende Verfahren geführt. Insbesondere die Sporttrilogie des EuGH in den Rechtssachen C-333/21 (European Superleague Company SL), C-124/21 P (International Skating Union) und C-680/21 (SA Royal Antwerp Football Club) haben die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
Aber auch nationale Gerichte und Kartellbehörden hatten zuletzt im Sportbereich über interessante Fälle zu entscheiden. Das Bundeskartellamt hat Verfahren zur Vergabe der Medienrechte der deutschen Fußball-Ligaspiele, der Eigenvermarktung bei Olympia und der 50+1 Regel geführt. Andere europäische Kartellbehörden haben sich mit Abwerbeverboten bzw. Salary Caps, der Organisation von Jugend-Wettbewerben oder dem vollgepackten Veranstaltungskalender der FIFA beschäftigt.
Weitere wichtige Entscheidungen werden in Kürze erwartet
Der EuGH wird demnächst in verschiedenen Verfahren über die Reglements der FIFA und des DFB zu Spielervermittlern entscheiden. Zudem werden auch die FIFA-Transfer-Regeln derzeit vor dem EuGH überprüft. Weiterhin muss der EuGH über eine Vereinbarung verschiedener Fußballclubs Portugals entscheiden, wonach keine Spieler unter Vertrag genommen werden, die aufgrund der Corona-Pandemie ihren Vertrag aufgelöst hatten.
Sollte der EuGH seinen restriktiven Ansatz aus der Sporttrilogie fortsetzen, könnten weitere Einschränkungen auf die derzeitige Praxis in Sportverbänden zukommen.
Mehrere Fußballligaverbände und die FIFPro klagen aktuell vor einem belgischen Gericht gegen die Ausweitung des Veranstaltungskalenders zugunsten von FIFA-Wettbewerben. Es wurde auch Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Vereine und Sportverbände müssen gewährleisten, dass sie den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Insbesondere Regelungen über die Genehmigung von und Teilnahme an Konkurrenzveranstaltungen sowie damit verbundene Sanktionsregelungen könnten bedenklich sein. Bestehende und neue Regelungen sollten auf ihre Vereinbarkeit mit der neuen Rechtsprechung und Behördenpraxis überprüft werden.
Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Verfahren und praktische Hinweise zur Umsetzung für die Sport-Praxis geben unsere Kartellrecht-Experten Dr. Sebastian Hack, Dr. Thomas Knapowski und Adrian Deuschle in ihrem umfassenden Artikel auf der Osborne Clarke Webseite.
Kontakt
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Osborne Clarke
Dr. Sebastian Hack
E-Mail: sebastian.hack@osborneclarke.com
Web: osborneclarke.de











