Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Vertragsbedingungen ESB Partner/ESB Markenpartner (Fassung vom 24.08.2022)

1. Gegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Mitgliedschaft (Lizenznahme) eines Unternehmens im ESB Marketing Netzwerk. Die ESB dient der Optimierung, Professionalisierung des Geschäfts der ESB Mitglieder und der Initiierung von Marketing-Kooperationen. Die Mitgliedschaft setzt sich zusammen aus dem Gebrauchsrecht des Titels »ESB Partner/ESB Markenpartner« sowie im Vertrag definierte Dienstleistungen der ESB.

2. Definition

Die ESB Marketing Netzwerk AG, nachfolgend Lizenzgeberin genannt, überträgt dem Unternehmen, nachfolgend Lizenznehmerin genannt,
a. Das Recht, den Titel »ESB Partner/ESB Markenpartner« weltweit während der Vertragslaufzeit als Firmenzusatz zu verwenden.
b. Das Recht, Nebenleistungen der ESB zu nutzen. Ziel aller Nebenleistungen ist es, die Funktionsweise der ESB und die Interessen der Mitglieder zu fördern. Es ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen allgemeinen und individuellen Nebenleistungen. Die allgemeinen Nebenleistungen sind z. B. Informationsbeschaffung, Teilnahme an ESB Kongressen und Seminaren, Bereitstellung von Werbe- und Dokumentationsmaterial über die ESB sowie die Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen der »ESB Mitglieder«. Die ESB verpflichtet sich, jährlich mindestens 4 Kongressveranstaltungen sowie 4 Seminare und mindestens ein ESB Unternehmerforum anzubieten.
c. Individuelle Nebenleistungen sind grundsätzlich nicht Gegenstand dieses Vertrages. Individuelle Nebenleistungen sind z.B. Beratungsleistungen der Lizenzgeberin für die Lizenznehmerin.

3. Kongress- und Seminarteilnahme

a. Die Mitgliedschaft beinhaltet generell die (kostenlose) Teilnahme an Kongressen, Seminaren und Foren, die die ESB veranstaltet sowie an entsprechenden weiteren Angeboten, die über Kooperationen der ESB zur Verfügung gestellt werden.
b. Für „ESB Partner/ESB Markenpartner“ ist die Teilnahme jeweils für 3 festangestellte MitarbeiterInnen des Unternehmens möglich. Bei der Mitgliedschaft „ESB Partner persönlich/ESB Markenpartner persönlich“ kann die im Vertrag bezeichnete Person „persönlich“ teilnehmen.
c. Eine Aufteilung des Kontingents auf mehr Personen, als im Vertrag vereinbart sowie die  Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Hotel- und Übernachtungskosten sind grundsätzlich nicht inbegriffen.
d. Anmeldungen müssen verbindlich bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der ESB erfolgen.

4. Beginn und Dauer der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft beginnt mit dem im Lizenzvertrag genannten Datum (Beginn der Lizenzperiode). Der Lizenzvertrag ist für die im Lizenzvertrag genannte Dauer abgeschlossen und verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, wenn nicht ein Vertragspartner spätestens drei Monate vorher eine schriftliche Kündigung erhalten hat. Die Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos aufzukündigen. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn eine der Vertragsparteien trotz Abmahnung wiederholt gegen die Bestimmungen des Vertrages verstösst oder durch ihr Geschäftsgebahren dem Ansehen der ESB oder ihrer Mitglieder schadet.

5. Lizenzgebühren

Für die ESB Mitgliedschaft zahlt die Lizenznehmerin eine jährliche Gebühr entsprechend der jeweiligen Preisliste. Die Lizenzgebühren werden an dem im Lizenzvertrag aufgeführten Tag (Beginn der Lizenzperiode) jedes Mitgliedschaftsjahres fällig. Alle Zahlungen erfolgen rein netto. Kommt die Lizenznehmerin binnen 14 Tagen ihrer Zahlungspflicht nicht nach, wird sie, unter Androhung der Säumnisfolgen, auf ihre Kosten schriftlich aufgefordert, binnen 14 Tagen nach Absendung der Mahnung Zahlung zu leisten. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, ruht die Leistungspflicht der Lizenzgeberin vom Ablauf der Mahnfrist an bis zur vollständigen Zahlung der Gebühr und Folgekosten.

6. Aufnahmeverfahren

Die Willenserklärung zur Mitgliedschaft an der ESB erfolgt durch Einsendung eines Antrages, der ein Unternehmensprofil sowie Referenzen entsprechend den Aufnahmebedingungen beinhaltet. Die Lizenzgeberin erteilt aufgrund der Antragsprüfung die Mitgliedschaft. Mit der Übersendung des Lizenzvertrages durch die Lizenzgeberin kommt der Vertrag zustande. Weicht der Inhalt des Lizenzvertrages vom Inhalt des Antrages ab, so kommt der Vertrag nach Massgabe des Lizenzvertrages zustande, es sei denn, dass der Antragssteller binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht.

7. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Alle Mitglieder der ESB haben die gleichen Rechte und Pflichten. Werden Sponsoren-Gesuche Dritter durch die Vermittlung oder im Namen eines Mitgliedes in die Börse aufgenommen, so ist die entsprechende Lizenznehmerin dafür verantwortlich, dass alle relevanten Datenschutz-Gesetze beachtet werden. Insbesondere ist von Betroffenen das Einverständnis über den Eintrag sowie die Verbreitungswirkung des Eintrages einzuholen. Im Falle von Uneinigkeiten gilt die Entscheidung der Lizenzgeberin. Die Nicht-Akzeptanz von Entscheidungen der Lizenzgeberin sowie die Schädigung der Interessen von Mitgliedern und/oder Dritten geben der Lizenzgeberin das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das auf diese Weise disziplinierte Mitglied hat keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Jahresgebühr.

8. Auseinandersetzung bei Beendigung der Mitgliedschaft

Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat die Lizenznehmerin jegliche Verwendung   des   Titels   »ESB   Partner/ESB   Markenpartner«      zu unterlassen.   Verstösst   die   ehemalige   Lizenznehmerin   dagegen, so  wird  sie  schadensersatzpflichtig  gegenüber  der  Lizenzgeberin. Sponsor-Gesuche,  die  von  der  Lizenznehmerin  bis  zum  Zeitpunkt der  Auseinandersetzung  eingegeben  wurden,  bleiben  bis  zu  ihrer projektspezifischen Fälligkeit in der Börse.

9. Vorbehalte

Die Lizenzgeberin behält sich vor, den Lizenzvertrag während der Lizenzperiode anzupassen, sofern dies erforderlich ist. Bei substantiellen Änderungen ist das Einverständnis der Lizenznehmerin erforderlich.

10. Haftung und Ersatzanspruch

Die Lizenzgeberin übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung irgendwelcher Art.

11. Datenschutz

»ESB Partner/ESB Markenpartner« erklären sich damit einverstanden, Informationen zu ESB Veranstaltungen und netzwerkinterne Angebote per E-Mail zu erhalten. Mit der Abgabe des Lizenzantrages erklären sich »ESB Partner/ESB Markenpartner« einverstanden, dass persönliche Daten gezielt im Sinne des Netzwerkgedankens zur Förderung von Kooperationen weitergegeben werden. Nach Austritt aus der ESB Marketing Netzwerk AG bleibt das Partnerunternehmen als «ehemaliger Partner» gespeichert. Eine vollständige Löschung aller Informationen bedarf einer konkreten Aufforderung, die an info@esb-online.com gesendet werden muss. Weitere datenschutzrelevante Informationen unter www.esb-online.com.

12. Schlussbestimmungen

Alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich geltend zu machen. Abweichende oder ergänzende Abmachungen bedürfen der Schriftlichkeit. Massgebend ist ausschliesslich Schweizer Recht.

13. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Gallen. Es bleibt der ESB Marketing Netzwerk AG vorbehalten, ihre Ansprüche bei dem Gericht des Ortes geltend zu machen, an dem der Vertragspartner seinen Sitz hat.


ESB Marketing Netzwerk AG
Brunneggstr. 9 / Postfach 519
9000 St. Gallen/Schweiz
Tel. +41 71 223 78 82

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