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10.04.2025


Die Top-Themen im Sportrecht 2025: Was Sportorganisationen jetzt wissen müssen
Sportorganisationen und Athleten sehen sich 2025 mit einer Vielzahl neuer rechtlicher Herausforderungen konfrontiert – ausgelöst durch technologische Innovationen wie Künstliche Intelligenz (KI) und eine zunehmend instabile Weltwirtschaft. In diesem Inside-Artikel beleuchten wir gemeinsam mit Rechtsexperten aus dem ESB Netzwerk, welche rechtlichen Fragestellungen aktuell besonders relevant sind und welche zukünftigen Entwicklungen sich im Sportrecht abzeichnen.
Von KI bis Kryptowährungen: Die Digitalisierung erobert den Sport
Die Optimierung und Effizienzsteigerung von Trainingseinheiten, Wettkämpfen und verletzungsbedingten Ausfallzeiten durch den Einsatz passgenauer KI-Lösungen findet in ähnlicher Form zunehmend auch auf digitale Kryptowährungen und Blockchain-Technologie Anwendung: Immer mehr Sportvereine, Ligen, Sportlerinnen und Sportler, aber auch Wirtschaftsunternehmen und Sponsoren setzen zunehmend auf Blockchain-Technologien und digitale Kryptowährungen, wie z.B. Bitcoin, Ethereum oder Ripple: So ist die Bezahlung von Spielergehältern oder Sponsorenvergütungen nicht mehr nur ein Trend einiger weniger „Vorreiter“, sondern für viele Marktteilnehmer im Sportbereich inzwischen eine innovative, gewollte und teilweise auch gern gesehene Zahlungsmethode. Tendenz steigend.

Bei BAY haben wir damit bereits Erfahrung gesammelt und Mandanten im Hinblick auf die damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen beraten: Ist die Zahlung mit einer solchen Währung aus dem Ausland nach Deutschland oder innerhalb Deutschlands zulässig, gibt es rechtliche Grenzen, welche Regelungen müssen in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden, um nach allen Seiten abgesichert zu sein (Stichworte „Compliance, Geldwäsche, Anti-Korruptions-Vorschriften“), gibt es sonstige Hürden und wenn ja, was vom Einzelfall abhängt, wie können diese überwunden werden, um z.B. das gewollte wirtschaftliche Ergebnis zu erreichen.
Celina Ampah, Rechtsanwältin im Sportrecht-Team, BAY GmbH
Kartellrecht als Angstgegner & KI-Governance als Must-Have
Eine zentrale rechtliche Herausforderung für Sportverbände und -vereine stellt die zunehmende Regulierung durch die EU dar. Angstgegner der Sportverbände bleiben auch in diesem Jahr die Vorschriften des europäischen Kartellrechts (Art. 101, 102 AEUV). Der EuGH beschäftigt sich in jüngerer Zeit häufig mit kartellrechtlichen Fragestellungen im Sportsektor und wird in den nächsten Monaten weitere Leitentscheidungen zur Anwendung des europäischen Kartellrechts auf den kommerziellen Sport treffen – unter anderem im Hinblick auf die Reglements der FIFA und des DFB zu Spielervermittlern. Hinzu kommen unionsrechtliche Anforderungen der DSGVO oder des Data Acts.
Insbesondere der Einsatz von KI begründet Chancen und Risiken für die unterschiedlichen Stakeholder des Sports. KI-Systeme können auch hier vielfältig eingesetzt werden, z.B. KI-basierte Trainingsplattformen, automatisierte Spielanalyse oder zur Unterstützung im Marketingbereich. Innerhalb der EU sind dabei regelmäßig die Anforderungen der europäischen KI-Verordnung („KI-VO“) einzuhalten. Die KI-VO ist letztes Jahr in Kraft getreten und wird seit diesem Jahr stufenweise anwendbar. Seit dem 2. Februar 2025 sind z.B. die Vorschriften zu verbotenen KI-Praktiken zu beachten und ein notwendiges Maß an KI-Kompetenz muss vor allem bei Mitarbeitern, die KI verwenden, sichergestellt werden (z.B. durch Schulungen und Richtlinien). Ab dem 2. August 2025 gelten die ersten Sanktionsvorschriften der KI-VO. Unternehmen im Sportsektor, die KI-Systeme einsetzen, sollten daher eine effiziente und möglichst ganzheitliche KI-Governance implementieren, mit der die Anforderungen aus der KI-VO und weiteren haftungsrelevanten Rechtsgebieten abgedeckt werden können (z.B. Datenschutzrecht bei Analysen von Sportlern; Arbeitsrecht bei KI-basierten Entscheidungen im HR-Bereich oder Anpassungen der Regelwerke und Verträge).
In unserer aktuellen Beratungspraxis zeigt sich, dass eine geeignete KI-Governance den rechtskonformen Einsatz von KI-Systemen effektiv sicherstellen kann. Damit können die Vorteile von KI-Systemen effizient und langfristig nutzbar gemacht und Risiken ausgeschlossen werden. Aufgrund unserer langjährigen Beratung zu KI kombiniert mit unserer praxisgruppenübergreifenden Expertise in der Sportbranche helfen wir unseren Mandanten, den rechtskonformen Einsatz von KI durch Sportverbände und -vereine zu gewährleisten.
Alle Statements von Osborne Clarke PartmbB
Unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen bereiten Probleme
Das Jahr 2025 wurde für die Deutsche Fußball Liga (DFL) durch das Polizeikosten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts direkt mit einem Paukenschlag eingeläutet. Das Urteil, das allgemein für kommerzielle Großveranstaltungen ab 5.000 Besuchern relevant ist, lässt sich als Facette eines Trends verstehen: der Sport muss sich auf immer unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen einstellen. Diese Erkenntnis betrifft vor allem Sponsoren, Veranstalter und Vermarkter, wirkt sich aber im Endeffekt immer auch auf Vereine, Verbände und unter Umständen sogar auf den einzelnen Athleten aus. Wir haben zum Beispiel vermehrt mit Streitigkeiten über nicht oder nicht ordnungsgemäß erbrachte Sponsorenleistungen zu tun. In solchen Fällen gilt: je unsicherer die Zukunft einer Geschäftsbeziehung und ihre Rahmenbedingungen sind, desto wasserdichter sollten Verträge sein.
Bewegung ist darüber hinaus in den Grundstrukturen des Europäischen Sports zu beobachten. Immer mehr zivilgerichtliche Entscheidungen decken die Schwachstellen der Verbandsstrukturen auf, nämlich intransparente Regelwerke. Nach dem kartellrechtlich geprägten Superleague-Urteil des EuGH wackelt das sog. „Ein-Platz-Prinzip“ zwar nicht, doch die Monopolverbände müssen kommerziellen Drittanbietern offen, transparent und nichtdiskriminierend begegnen.
Außerdem beobachten wir ein immer stärkeres Interesse an der Auswertung und Vermarktung von Sportdaten. Das betrifft sowohl KI-gestützte Analysetools als auch einfache innovative Datenaggregationen. In diesen Fällen stellen sich häufig komplexe urheberrechtliche Fragen, die gerade im KI-Bereich noch vielfach ungeklärt sind, bei denen wir Mandanten Hilfestellung leisten.
Alle Statements von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Neue Standards für die Schweiz
Ab 2025 treten in der Schweiz neue verbindliche Standards für nationale Sportverbände in Kraft. Zentral ist eine Geschlechterquote: In den höchsten Leitungsgremien müssen künftig beide Geschlechter zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Ergänzt wird dies durch klare Anforderungen in den Bereichen Good Governance, Ethik und Nachhaltigkeit. Dazu gehören transparente Strukturen, der Umgang mit Interessenkonflikten, Amtszeitbegrenzungen sowie Schutzkonzepte gegen Gewalt und Diskriminierung. Diese Vorgaben basieren auf der revidierten Sportförderverordnung und sind im neu geschaffenen Branchenstandard von Swiss Olympic konkretisiert. Für regionale Verbände und Sportvereine gelten diese Regeln zunächst nicht verpflichtend. Dennoch müssen sie ab 2026 gewisse Kriterien erfüllen, wenn sie Fördermittel wie J+S-Gelder beanspruchen wollen. Der Branchenstandard dient ihnen als Orientierung und Umsetzungshilfe. Statt verbindlicher Quoten sollen sie etwa Massnahmen zur Förderung der Geschlechtervielfalt dokumentieren.

Die Umsetzung der Ethik-Charta und der neuen Good-Governance-Regeln wird mittelfristig ferner zur Voraussetzung für die Unterstützung von Veranstaltungen und Vereinsprojekten. Veranstaltungen müssen künftig Sicherheits- und Schutzkonzepte vorlegen, wenn sie öffentliche Unterstützung erhalten oder mit Minderjährigen arbeiten. Die Umsetzung erfolgt mit Rücksicht auf die wichtige Rolle der Freiwilligenarbeit. Dennoch wird klar, dass auch nationale Vereine sich zunehmend mit ethischen Standards, Governance-Fragen und Diversität befassen müssen – nicht zuletzt, um den Zugang zu Fördermitteln zu sichern und zukunftsfähig zu bleiben.
Zu all diesen Themen und zu sämtlichen, weiteren Belangen im Zusammenhang mit Sportakteuren (Athleten, Vereine, Verbände, Sportanlässe, (Sport-Tech)Start-Ups) beraten wir jederzeit sowohl rechtlich als auch steuerrechtlich.
Michelle Wiki, Senior Associate, Rechtsanwältin, Wenger Vieli AG
Dynamische Entwicklungen zeigen Relevanz von Rechtssicherheit
Die Mega-Themen Einsatz von KI, Nachhaltigkeit (von Lieferkette über Berichterstattung bis zur barrierefreien Internetpräsenz) und die grundlegende Strukturierung und Finanzierung von Ligen und Clubs wird weiterhin alle Bereiche des Sports rechtlich und operativ beschäftigen. Alle diese Themenfelder entwickeln sich sehr dynamisch, nicht nur aufgrund der zahlreichen Gesetzgebungsmaßnahmen auf europäischer Ebene.
Nach den weltwirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Tage und Wochen wird sich allerdings spätestens im Vorfeld der nächsten Saison der Druck bei den Themen Sponsoring, Investments und Umgang mit Geschäftspartnern in der Krise für alle Branchenplayer erhöhen. Sei es das Abspringen oder härtere Neuverhandeln bei Sponsorings, sei es das Risiko des wirtschaftlichen Ausfalls von Vertragspartnern/Schuldnern oder sei es im Extremfall die eigene Sanierung, u.a. in Eigenverwaltung. Hier wird es wichtig sein, dass man sich frühzeitig mit den Themen befasst und strategisch sinnvoll und rechtssicher aufstellt, um möglichst unbeschadet durch diese unsichere Gemengelage zu kommen.

Mit unserem Full-Service-Ansatz unterstützen wir bereits jetzt Branchenplayer und Unternehmen außerhalb des Sports in all diesen Themen.
Andreas Hecker, Partner & Rechtsanwalt, Hoffmann Liebs
Frühzeitige Gefahrenerkennung
Im modernen Sportumfeld gewinnen rechtliche Fragen zunehmend an Bedeutung – insbesondere durch neue Technologien wie KI und wirtschaftlichen Wandel. Die Nutzung von Athletendaten zur Leistungsoptimierung, Verletzungsprävention oder Kommerzialisierung muss einige regulatorische Vorgaben beachten, gerade beim Einsatz KI-gestützter Tools. Auch Bildrechte – besonders im Amateur- und Randsport – sind oft unklar geregelt. Frühzeitige rechtliche Klärung kann Konflikte vermeiden und die Verwertung von Inhalten sichern.
Zudem entstehen rechtliche Herausforderungen, wenn Sportorganisationen eigene Turnierformate etablieren und in Konflikt mit Dachverbänden geraten. Gleichzeitig steigt der Einfluss von Athleten durch Social Media, ihre Mitbestimmung ist jedoch oft gering – hier braucht es mehr Einbindung, um die Legitimität von Entscheidungen zu stärken.
Private-Equity-Investitionen im Sport bringen Chancen, verlangen aber Schutzmechanismen, damit auch Breiten- und Nischensport profitieren. Kooperationen mit Start-ups bieten Innovationspotenzial, erfordern aber faire Rahmenbedingungen für beide Seiten.
Neben diesen Trends beraten wir Sportorganisationen umfassend zu Sponsoringverträgen, Arbeitsrecht, Transfers und Start-up-Begleitung. Wir übernehmen auch (sport-)gerichtliche Vertretungen und helfen bei der rechtssicheren Umsetzung von Werbung und Medienkooperationen.
Alle Statements von der VISCHER AG










