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Das Markenrecht ist ein komplexes Feld, das für Unternehmer, Kreative und Start-ups häufig Fragen und Unsicherheiten birgt. Um Klarheit zu schaffen, widmet sich VISCHER in diesem Blog einigen weit verbreiteten Irrtümern, die zu kostspieligen Fehlern führen können. 

Irrtum 1: Ich habe den Domainnamen, also gehört mir der Name

Es ist ein gängiger Irrglaube, dass der Inhaber einer Domain automatisch auch die Rechte an dem darin enthaltenen Namen besitzt. Tatsächlich sind Domainnamen und Markenrechte zwei verschiedene Rechtssphären. Der Besitz einer Domain sichert nicht automatisch das exklusive Recht zur Nutzung des Namens in einem geschäftlichen Kontext. Markenrechte müssen separat angemeldet und eingetragen werden, um Schutz vor unbefugter Nutzung durch Dritte zu gewährleisten.

Irrtum 2: Ich hab's zuerst benutzt - das reicht doch

In der Schweiz gilt die Eintragungspriorität. Vorrang hat das Kennzeichen, das als erstes beim IGE angemeldet wurde. Massgebend ist das Hinterlegungsdatum. Kollidiert ein zuerst als Marke gebrauchtes, aber nicht registriertes Kennzeichen mit einer registrierten Marke, hat die registrierte Marke Vorrang. Wer das Zeichen aber zuerst gebraucht hat, darf es im bisherigen Umfang weiter gebrauchen (Art. 14 MSchG).

Irrtum 3: Meine Marke ist doch einzigartig – da wird schon niemand dagegen vorgehen

Selbst wenn eine Marke einzigartig erscheint, bedeutet dies nicht, dass sie nicht verletzt werden kann oder dass niemand Einspruch erheben wird. Andere Markeninhaber könnten ähnliche Zeichen verwenden, die zu Verwechslungen führen könnten. Ohne eine ordnungsgemässe Recherche und Markenregistrierung besteht das Risiko, dass man später in kostspielige Rechtsstreitigkeiten verwickelt wird.

Irrtum 4: Ich schütze das später, wenn das Geschäft läuft

Zeit ist im Markenrecht von entscheidender Bedeutung. Je früher eine Marke geschützt wird, desto besser. Warte nicht, bis dein Geschäft erfolgreich ist, um über Markenschutz nachzudenken. Zu diesem Zeitpunkt könnte es bereits zu spät sein, da Dritte möglicherweise schon ähnliche Marken angemeldet haben, was zu Konflikten und Einschränkungen für deine Geschäftstätigkeit führen könnte.

Irrtum 5: Ich habe nur in der Schweiz Schutz – das reicht

Markenschutz ist territorial. Das bedeutet, dass ein in der Schweiz registriertes Markenrecht keinen Schutz in anderen Ländern bietet. Wenn du planst, international Geschäfte zu machen oder deine Produkte und Dienstleistungen über die Grenzen hinaus anzubieten, sollst du über eine entsprechende internationale Markenregistrierung nachdenken, um deine Rechte global zu sichern.

Irrtum 6: Ich habe eine Wort-/Bildmarke schützen lassen, damit ist auch der Name geschützt

Eine kombinierte Wort-/Bildmarke und ein Markenname (Wortmarke) sind zwei unterschiedliche Markentypen. Das Eintragen einer kombinierten Wort-/Bildmarke schützt zwar die Kombination von Wort und Bild (Gesamteindruck), der Begriff ist in Alleinstellung jedoch nicht geschützt. Umfassender Schutz erfordert die separate Anmeldung des Wortzeichens.

Irrtum 7: Markenschutz ist teuer – ich mache das erstmal allein

Die Kosten für die Anmeldung und Aufrechterhaltung von Markenrechten sind im Vergleich zu den potenziellen Kosten eines Markenrechtsstreits gering. Die Investition in professionelle Unterstützung bei der Markenanmeldung kann langfristig Kosten sparen, indem Fehler vermieden werden, die zu einer Ablehnung der Markenanmeldung oder zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Eine sachkundige Beratung stellt sicher, dass deine Marke korrekt und wirksam geschützt wird.

Fazit

Das Verständnis dieser Irrtümer und die proaktive Sicherung deine Markenrechte können den Unterschied zwischen dem Erfolg und dem Scheitern deines Unternehmens ausmachen. Es lohnt sich, in den Schutz deines geistigen Eigentums zu investieren und potenzielle Risiken zu minimieren.

Denke daran, dass der Registrierungsprozess einer Marke komplex sein kann und häufig spezifisches Fachwissen erfordert. Die Zusammenarbeit mit einem Markenspezialisten ist nicht nur eine Investition in die Sicherheit deiner Marke, sondern auch eine Absicherung gegen kostspielige Fehler. Unsere Experten bei VISCHER verfügen über die notwendige Expertise und Erfahrung, um dich durch den gesamten Prozess zu begleiten und deine Marke zu einem starken und geschützten Asset deines Unternehmens zu machen. Darüber hinaus verfügen wir über ein weltweites etabliertes Netzwerk von IP-Spezialisten, welche bei Bedarf zugezogen werden können.

Wir hoffen, Ihnen mit diesem Blog hilfreiche Einblicke gegeben zu haben und laden dich herzlich ein, sich mit unseren Spezialisten in Verbindung zu setzen, um deine individuellen Fragen zu klären und deine Marke erfolgreich zu etablieren. Dein Erfolg ist unser Anliegen und wir unterstützen dich gerne auf dem Weg dorthin.

Autorinnen: Monika Llanderrozas (Teamleiterin),Mirjam Frick, Jacqueline Burri, Marcia Eigenmann, Ariane Niemeyer


Kontakt

VISCHER AG
Jonas D. Gassmann (Rechtsanwalt)
E-Mail: jonas.gassmann@vischer.com
Web: vischer.com 

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