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06.12.2023

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Entertainment-Partnerschaft mit der Tabakindustrie: Welche Möglichkeiten bleiben?

Im Mai diesen Jahres beschloss der Schweizer Bundesrat erneut die Annahme weiterer Einschränkungen von Tabakwerbung ab 2026. Nach der Annahme der Tabakwerbeverbots-Initiative muss das Schweizer Parlament das Tabakproduktegesetz revidieren, bevor es in Kraft getreten ist. Kevin Suter von JTI erklärt im Interview was die Beschlüsse in der Praxis bedeuten und welche Auswirkungen diese auf das Sponsoring von Veranstaltungen durch das Tabakunternehmen und die gesamte Tabakindustrie haben.

Auch 2024 treten wieder rechtliche Verschärfungen bezüglich Tabakwerbung in der Schweiz in Kraft. Welche Regelungen sind das?

Das vom Parlament im Herbst 2021 verabschiedete Tabakproduktegesetz tritt Mitte 2024 in Kraft. Wichtigster Punkt: Endlich wird schweizweit ein gesetzliches Mindestalter von 18 Jahren für die Abgabe sämtlicher Nikotinprodukte eingeführt. Daneben verschwindet Tabakwerbung aus dem öffentlichen Raum, weiterhin möglich bleibt jedoch Werbung, welche sich gezielt an Erwachsene richtet.

Das Tabakproduktegesetz verbietet das Sponsoring von Veranstaltungen, wenn diese «auf ein minderjähriges Publikum abzielen oder internationalen Charakter haben». Gilt somit für alle Openairs und sonstigen Entertainment-Angebote, die auch von Jugendlichen besucht werden können, ein Sponsoring-Verbot?

Nein, Openairs sind beispielsweise von diesem Verbot nicht betroffen, da sie sich grossmehrheitlich an ein erwachsenes Publikum richten. Unsere Zielgruppe sind ganz klar erwachsene Raucherinnen und Raucher. Wir verkaufen unsere Produkte bereits heute nicht an Minderjährige und stellen sicher, dass an gesponserten Veranstaltungen nur Erwachsene Zutritt zu unserem Markenbereich haben. So können wir den Jugendschutz sicherstellen, ohne komplett aufs Sponsoring und den Markenauftritt verzichten zu müssen.

Das Parlament arbeitet gerade an der Umsetzung der Tabakwerbeverbots-Initiative. Ist danach kein Sponsoring durch Tabakfirmen, notabene eine wichtige Einnahmequelle für Veranstalter, mehr möglich?

In dieser Initiative ging es um den Jugendschutz, nicht um ein Verbot von Werbung, die sich an Erwachsene richtet. Wenn man sicherstellen kann, dass an einer Veranstaltung Tabakwerbung für Minderjährige nicht sichtbar ist und nur Erwachsene Zugang zur Markenwelt haben, ist der Wortlaut der Initiative erfüllt. Dafür braucht es kein komplettes Werbe- und Sponsoringverbot. Der Ständerat hat dies erkannt und wir hoffen, dass auch der Nationalrat hier Augenmass wahren wird.

Wohin fliessen die Werbegelder in der Zukunft? Wie plant ihr die durch Werbeverbote wegfallenden Plattformen zu kompensieren? 

Wichtig ist, dass wir auch in Zukunft Werbung gezielt an erwachsene Raucherinnen und Raucher richten können. Hier sind sowohl von uns als auch von Veranstaltern und Werbepartnern innovative, kreative Lösungen gefragt. Denn wie jedes marktwirtschaftlich handelnde Unternehmen möchten wir, dass sich erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten für eine Marke von uns und nicht der Konkurrenz entscheiden und gleichzeitig auch über die verfügbaren Produkte informiert werden.

Welche Innovationen plant ihr hinsichtlich Produktportfolio? Lassen sich dadurch neue Sponsoringplattformen erschliessen bzw. weiterführen?

Neben unseren bekannten Zigarettenmarken Winston und Camel haben wir mit Nordic Spirit auch ein tabakfreies Snusprodukt – und im September dieses Jahres haben wir mit der Marke Ploom zudem einen Tabakerhitzer lanciert. Mit dem Tabakproduktegesetz unterliegen auch diese Produkte den gleichen Werbe- und Sponsoringvorschriften wie Zigaretten.


 

Kontakt

JT International
Michael S. Hamilos (Event Manager)
E-Mail: michael.hamilos@jti.com
Web: jti.com

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