Marken managen.
18.06.2026


KI-Musik: Zwischen Effizienz und Haftung
KI-Musiktools wie Suno oder Udio machen es möglich, innerhalb weniger Minuten Musik für Kampagnen, Social Content oder Live-Inszenierungen zu erzeugen. Was für Marketeers, Veranstalter und Rechtehalter zunächst nach Effizienzgewinn klingt, wirft jedoch komplexe rechtliche Fragen auf. Der heutige Inside-Artikel beleuchtet, welche Chancen KI-generierte Musik für Sport, Entertainment und Markenkommunikation bietet, wo urheberrechtliche Risiken entstehen und warum Lizenzierung, Transparenz und kreative Eigenständigkeit wichtiger werden denn je.
Urherberrechte mit KI
KI-Technologie verändert nicht nur die Erzeugung von Musik, sondern auch den Umgang mit Musikrechten grundlegend. Mittels KI-Modellen kann heute binnen Minuten Musik generiert werden, die früher aufwendig produziert oder lizenziert werden musste. Dies wirft urheberrechtliche Fragen auf: 1. Wer hält die Rechte an KI-generierter Musik? 2. Wer haftet, wenn ein KI generiertes Musikwerk sich zu eng an ein vorbestehendes Werk enlehnt oder daraus Teile übernimmt? 3. Darf eine KI mit vorbestehenden Musikwerken überhaupt trainiert werden? Dabei zeichnet sich, wenn man die zunehmende aber immer noch spärliche Rechtsprechung im In-und Ausland betrachtet, folgendes Bild ab: Rechte an KI-generierter Musik: Autonom durch KI erzeugte Musikwerke geniessen mangels persönlicher geistiger Schöpfung keinen Urheberrechtsschutz. KI-assistierte Werke können geschützt sein, wenn der Mensch noch hinreichende Kontrolle über den Prozess der Komposition ausübt.

Daraus folgt, dass die Nutzung oder Bearbeitung von KI erzeugte Musik auch keine Urheberrechtsverletzung darstellt, d.h. die Schöpfung von Musik wird durch KI zwar extrem erleichtert, aber mangels Schutzes solcher Musik, ist die Vermarktbarkeit schwierig.
Haftung bei Urheberrechtsverletzungen: Wenn KI-generierte Musik Teile eines vorbestehenden Werks aufweist, die wiedererkennbar sind, werden durch die Nutzung solcher Musik Urheberrechte verletzt. Das "Blackbox-Problem" birgt erhebliche Haftungsrisiken, da Nutzer oftmals nicht wissen oder nicht erkennen können, ob die KI Teile von existierenden Musikwerken übernommen hat. KI-Anbieter könnten ggf. für systemische Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer mitverantwortlich sein, wenn sie die KI zuvor mit bekannten Musikwerken trainiert haben und wissen müssen, dass die KI solche Werke ganz oder in teilen reproduzieren kann.
Training mit urheberrechtlich geschützten Werken: Die "Memorisierung" urheberrechtlich geschützter Inhalte in KI-Modellen wird nämlich als urheberrechtliche Vervielfältigung angesehen, d.h. dass schon das Training einer KI mit vorbestehenden Musikstücken Urheberrechte verletzt. Das Grundsatzurteil des LG München I vom 11.11.2025 gegen OpenAI bestätigt dies. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass verwendete KI-Musik keine Urheberrechte Dritter verletzt und künftig die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des AI Act einhält. Der Verzicht auf sorgfältige Prüfung kann zu teuren Abmahnungen und Schadensersatzforderungen führen.
Fabian Reinholz, Rechtsanwalt, Härting Rechtsanwälte
KI-Musik im Marketing: Zwischen Effizienz, Recht und Qualität
KI-Tools wie Suno oder Udio machen es aktuell einfach, Musik auf Knopfdruck zu erzeugen: schnell, günstig, skalierbar. Klar, dass das im Marketing erstmal attraktiv wirkt.
Was dabei oft unterschätzt wird: Die rechtliche Lage ist alles andere als klar. 2024 haben Universal, Sony und Warner Klage gegen Suno und Udio eingereicht. In Deutschland stärkte ein Urteil die Position der GEMA. Auch die SUISA weist darauf hin, dass rein KI-generierte Musik häufig nicht urheberrechtlich geschützt ist und klare Regeln für Training der KI, Nutzung und Vergütung noch fehlen. Für Unternehmen besonders wichtig: Wer KI-Musik nutzt, trägt im Streitfall das rechtliche Risiko.
Parallel entwickelt sich der Markt dweiter Richtung Lizenzmodelle: Warner arbeitet mit Suno, Universal mit Udio. Es gibt viel Bewegung, aber noch keine klare Rechtssicherheit.
Und dann ist da die Qualitätsfrage. KI-Tools optimieren auf das Durchschnittliche. Das funktioniert für Vieles, aber starke Marken brauchen Musik mit Wiedererkennungswert. Deshalb setzen wir bei Audio Network auf hochwertige, von echten Musiker:innen geschaffene Musik, rechtssicher und kreativ differenzierend.
KI hat ihren Platz. Für starke Markenidentität aber bleibt menschliche Kreativität entscheidend.
Anke Zahlmann, Head of Branded Content, Audio Network

KI-generierte Musik schafft neue Rechtsrisiken
Was früher Wochen dauerte – erst Komponist und Band beauftragen, Lizenzen verhandeln und Rechte klären – ersetzen heute viele Marketeers dadurch, dass sie Musik durch KI generieren lassen. KI verändert so den Umgang mit Musik in Kampagnen und Content-Produktion grundlegend. Und genau dort, wo der Prozess einfacher wird, werden die Rechtsfragen komplizierter.
KI-Musiktools wurden mit riesigen Mengen an urheberrechtlich geschützten Songs trainiert. Ob das zulässig war, ist aktuell Gegenstand laufender Klagen, zum Beispiel gegen OpenAI. Zudem prompten viele Unternehmen so, dass die KI bestehende Werke oder Künstler imitieren soll - "klingt wie Coldplay" oder "im Stil der Filmmusik von Hans Zimmer". Das ist kein kreativer Shortcut, sondern Stoff für Urheberrechtsverletzungen. Ist die KI-generierte Musik einer bestehenden geschützten Komposition zu ähnlich, kann das eine Urheberrechtsverletzung sein - auch ohne Absicht des Nutzers. Zweitens, und das überrascht viele: Die KI-generierte Musik selbst ist in Deutschland meist nicht urheberrechtlich geschützt. Denn das Urheberrecht setzt eine menschliche Schöpfung voraus. Wer also glaubt, er habe mit dem KI-Output ein exklusives Asset für seine Kampagne geschaffen, irrt.
Wer KI-Musik einsetzt, ohne die Rechtslage zu kennen, spart zwar Zeit, holt sich aber auch neue Rechtsrisiken ins Haus.
Dr. Philipp Wehler, Rechtsanwalt und Partner, Hoffmann Liebs











