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ESG ist eine Abkürzung für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) und ein Massstab, um die Nachhaltigkeit und ethische Verantwortung von Unternehmen zu bewerten. Anhand von drei ESG-Säulen beurteilen Investoren, Kunden, Sponsoren und Fans, wie verantwortungsvoll und zukunftsfähig ein Unternehmen wirklich handelt – und genau deshalb gewinnt das Thema unter wachsendem Regulierungsdruck und steigenden Erwartungen rasant an Bedeutung. In diesem Inside-Artikel ordnen wir die wichtigsten Trends ein und zeigen, worauf sich die Branche jetzt vorbereiten sollte.

ESG als Effizienztreiber & Monetarisierungsmöglichkeit

2026 wird ESG von zwei Aspekten geprägt sein: 1. Nutzung von Erkenntnisgewinn und 2. Einbettung von ESG in Strategieentwicklung.

Relevante Gesetzgebungsmaßnahmen sind auf europäischer Ebene verschoben worden (Bsp.: EUDR) oder müssen noch in das jeweilige Mitgliedstaaten-Recht überführt werden (Bsp.: CSRD, CSDDD), sodass es hier weiterhin Fragen und Rechtsunsicherheiten gibt. Zudem sind die Größenanforderungen so heraufgesetzt worden, dass viele Player im Sport nicht (mehr) zu den unmittelbar Verpflichteten gehören.

Daher liegt ein Fokus darauf, wie Tools und Daten, die im Bereich ESG verfügbar sind, in anderen Prozessen und strategischen Entscheidungen genutzt werden können. Wie kann ESG z.B. dazu beitragen, Effizienzen zu heben, neue Geschäftsansätze zu entwickeln und zu einer Monetarisierung beitragen. Wie kann man mit Stakeholdern noch besser u.a. durch Informationsaustausch und Projekte zusammenarbeiten, dies vertraglich absichern oder bei Finanzierungsmaßnahmen nutzen. Schließlich wird auch die Abwägung eines freiwilligen ESG-Reportings bei denen wesentlich, die nach der „neuen CSRD“ nicht in den Adressatenkreis fallen.

Andreas Hecker, LL.M. oec., Rechtsanwalt & Partner, Hoffmann Liebs

Entwicklung zu einer operativen Steuerungsmechanik

Im Jahr 2025 hat sich ESG im Sport von einer kommunikativen Zusatzdimension zu einem operativen Steuerungsthema entwickelt. Getrieben wurde diese Entwicklung nicht zuletzt durch europäische Regulierung, insbesondere neue Nachhaltigkeits- und Transparenzanforderungen, die große Unternehmen und ihre Wertschöpfungsketten erfassen. In der Folge haben auch viele Clubs, Ligen und Veranstalter begonnen, ihre ESG-Aktivitäten stärker zu strukturieren und messbar zu machen. ESG wird damit zunehmend Teil von Governance-Strukturen, Datenprozessen und Entscheidungsgrundlagen – etwa bei Infrastrukturprojekten, Eventplanung oder Partnerschaften.

Für 2026 zeichnet sich ab, dass dieser Weg konsequent weitergeht. ESG-Ratingansätze, vergleichbare Kennzahlen und eine höhere Datentransparenz dürften im Sport weiter an Bedeutung gewinnen, weil sie Orientierung und Vergleichbarkeit schaffen. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass ESG-Aspekte stärker in Sponsoren- und Finanzierungsverträge integriert werden – etwa über ESG-Klauseln oder an Nachhaltigkeitsziele geknüpfte Finanzierungsbedingungen. ESG entwickelt sich damit zunehmend vom Haltungsstatement zum handfesten Vertrags- und Wettbewerbsfaktor im Sport.

Timon Löhr von Karchowski, Rechtsanwalt & Partner, kanzleiLoehr - Rechtsanwälte Löhr & Partner

Transparenz und Governance ausbauen

2025 war geprägt von Rechtsunsicherheit im Bereich ESG: Aufgrund des langwierigen „Hin und Her“ zum Anwendungsbereich von CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) auf EU-Ebene wussten viele Sport-Entities nicht, wie sie sich auf nachhaltige Berichterstattung und die Umsetzung der Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette vorbereiten sollten. Erst Ende letzten Jahres war klar, dass nur Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro (CSRD) bzw. ab 5.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von über 1,5 Mrd. Euro (CSDDD) in den Anwendungsbereich fallen. Auch wenn damit ein Großteil der Marktteilnehmer im Sportbereich nicht mehr berichtspflichtig ist, wäre es verfehlt, von einem „Abschied von ESG“ zu sprechen. ESG ist kein „Pflichtenkatalog“ oder „Bürokratiemonster“, sondern Chance zur legitimen Selbstbindung des Sportsim Bereich Umwelt, Soziales und Governance.

Durch die Verringerung der staatlichen Regulatorik haben die Unternehmen mehr Freiraum fürInnovationen in der Umsetzung, so dass ESG 2026 zum Vertrags und GovernanceThema wird. In der Praxis bedeutet dies z.B. belastbare Klauseln in Sponsoringverträgen, Transparenz statt Greenhushing oder Greenwashing und verlässlicher Aufbau von Governance-Strukturen.

Aus unserer Praxis als Compliance-Berater, Vertragsjuristen und Good-GovernanceBeauftragte zeigt sich: Entscheidend sind klare Zuständigkeiten, Pflichtenkenntnis, menschenrechtskonforme Prozesse sowie schlanke, prüfbare Berichte (gemäß freiwilligem VSME-Standard) und Vermeidung von Datenwucher. So bleibt der Sport auch in 2026 wettbewerbsfähig und seiner gesellschaftlichen Verantwortung treu.

Celina Ampah, Rechtsanwältin, BAY Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rechtsanwaltsgesellschaft

Pflicht statt Kür

Immer mehr Unternehmen müssen aufgrund der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Das ist im Profisport nicht anders als in der übrigen Wirtschaft. Die Berichte müssen Daten zu Umwelt, Sozialem und Governance offenlegen. Es ist davon auszugehen, dass im Profifußball seit 2025 jedenfalls alle deutschen Erstligavereine von dieser Pflicht betroffen sind. Neben der Ausweitung des Anwendungsbereichs wurden auch die inhaltlichen Anforderungen an den Detaillierungsgrad der Berichte verschärft; die jüngstbeschlossenen Omnibus-Erleichterungen werden hieran auf Dauer wenig ändern.

In der Praxis führt dies bei den betroffenen Clubs und Verbänden zu einem erhöhten Aufwand der Datenerhebung und -aufarbeitung und derNotwendigkeit, Compliance-/Reporting-Strukturen anzupassen. Die Reporting-Pflicht bezieht sich auf die gesamte Wertschöpfungskette, sodass die ESG-Kriterien zunehmend in Verträgen mit Sponsoren, Medien- und Werbepartnern verankert werden. Um positive Bewertungen zu erhalten, werden zum Beispiel umweltfreundliche Mobilitätsangebote geschaffen, Stadien mit erneuerbaren Energien betrieben und barrierefreie Zugänge ermöglicht.

ESG ist längst kein Marketingtool mehr, sondern ein strategischer Faktor: Investoren und Fans erwarten Transparenz und glaubwürdige Strategien. Wer künftig bei Lizenz- oder Rechtevergaben punkten oder als Partner attraktiv bleiben will, muss Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung nicht nur kommunizieren, sondern auch nachweislich umsetzen.

Dr. Daniel Kendziur, Partner/Rechtsanwalt, SKW Schwarz

Nachhaltigkeit wird verbindlich: ESG zunehmend Bestandteil der Lizenzierung

Was lange als freiwilliges Engagement galt, entwickelt sich für Sportvereine zunehmend zu einer strategischen Zukunftsfrage. Nachhaltigkeit prägt immer stärker gesellschaftliche Erwartungen, vereinsinterne Strukturen und rechtliche Rahmenbedingungen.

Wie stark ESG-Kriterien im Sportbereich auch im vergangenen Jahr 2025 an Relevanz gewonnen haben, verdeutlichen exemplarisch zwei aktuelle Beispiele aus dem (Frauen-)Fußball:

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) führte jüngst die Verpflichtung zur Einhaltung der Nachhaltigkeitsrichtlinien für die Google Pixel Frauen-Bundesliga (und die 3. Liga) ein. Nach der Übergangssaison 2024/2025 entfalten die Nachhaltigkeitsanforderungen nun seit der Spielzeit 2025/2026 verpflichtende Wirkung und werden damit zu einer echten Zulassungsvoraussetzung. 

Dr. Thomas C. Körber – Rechtsanwalt, Partner & Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und für Sportrecht

Bereits seit der Saison 2023/2024 ist eine Nachhaltigkeitsrichtlinie fester Bestandteil des Lizenzierungsverfahrens der Deutschen Fußball Liga (DFL). Die Entwicklung zeigt: ESG wird vom freiwilligen Zusatzthema zum strukturellen Bestandteil der Lizenzierung und zur Voraussetzung für die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von Clubs.

Dies zeigt sich auch auf internationaler Ebene. Die UEFA Women’s EURO 2025 setzte ESG-Themen bewusst auf die Agenda und verdeutlichte damit die zunehmende Bedeutung von Nachhaltigkeit bei internationalen Sportgroßveranstaltungen.

Dr. Thomas C. Körber & Jennifer Wichmann, ARNECKE SIBETH DABELSTEIN

Jennifer Wichmann – Rechtsanwältin

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