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Durch die Sorgfaltspflicht des im April verabschiedeten EU-Lieferkettengesetzes sind viele Unternehmen dazu verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten. Darüber hinaus muss regelmässig Rechenschaft über die Massnahmen abgelegt werden. Wir haben Kanzleien und Event-Zulieferer aus dem Netzwerk zu den Auswirkungen befragt.

 

Zulieferer:

Compliance with Stringent EU Supply Chain Act for Ethical and Sustainable Practices

The EU Supply Chain Act, passed in April 2024, imposes stringent requirements on companies to uphold human rights and environmental standards throughout their supply chains. Losberger De Boer (LDB) is committed to ensuring full compliance with these regulations. We implement due diligence processes to ensure that our sub-suppliers and partner companies meet the Act's requirements. This includes comprehensive audits, supplier evaluations, and strict adherence to our Code of Conductwhich outlines our expectations for ethical behavior and sustainability practices. Additionally, we utilize the procurement reporting tool "Vendorlink" to monitor and report on our suppliers' performance, ensuring transparency and accountability.
Since the enactment of the law, LDB has noticed significant effects on our operations. There is a heightened emphasis on supplier assessments and the need for more detailed documentation and reporting of sustainability measures. This has led to stronger partnerships with suppliers who share our commitment to ethical and sustainable practices, enhancing the overall integrity and resilience of our supply chain.

Mijke Zijp, Sr. Group Purchaser/Procurement Manager, Losberger De Boer

©Losberger De Boer

Kanzleien:

Strengeres Gesetz treibt nachhaltige Unternehmensführung und Risikobewertung voran

Mit dem Gesetz wird die nachhaltige Unternehmensführung weiter vorangetrieben. Es erfasst aber nicht nur die Lieferkette, sondern auch die nachgelagerte Wertschöpfungskette.
Für Unternehmen gilt: Fallen sie in den Anwendungsbereich des Gesetzes, müssen sie Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette einer risikoorientierten Prüfung unterziehen und anhand der Sorgfaltspflichten Menschenrechte und Umwelt bewerten. Dieses erfolgt idR anhand der Stammdaten ihrer Lieferanten bzw. der Geschäftspartner.  Die identifizierten Risiken sind dann zu bewerten und anhand der Ergebnisse sind die Maßnahmen, d.h. die Sorgfaltspflichten eine Risikosteuerung bzw. -minimierung zu definieren.
Unternehmen der Wertschöpfungskette sollten ebenfalls die sie betreffenden Sorgfaltspflichten kennen und in ihre Geschäftsprozesse überführen. Die neuen Anforderungen sind auch in ihrem Vertragsmanagement zu berücksichtigen. Dieses umfasst die neuen vertraglichen Verpflichtungen und auch die daraus folgenden Risiken, was auch den Schutz der Geschäftsbeziehung umfasst.

Dirk Seeburg, Rechtsanwalt / Mitglied der Geschäftsleitung, BAY

©BAY

Unternehmen müssen Compliance-Prozesse anpassen

Am 25. Juli 2024 tritt die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (kurz: EU-Lieferkettengesetz) in Kraft. Das EU-Lieferkettengesetz soll den Schutz von Umwelt, Menschen- und Kinderrechten entlang globaler Lieferketten verbessern. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie innert 2 Jahren in nationales Recht überführen. Unternehmen, die die Anforderungen des deutschen Lieferkettengesetzes erfüllen, sind im Vorteil, da sich das EU-Lieferkettengesetz in einigen Punkten daran orientiert. Auch Schweizer Unternehmen können vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sein. Unternehmen sollten nun tätig werden, um ihre Compliance-Prozesse auf das erforderliche Niveau zu bringen. Dazu gehören die Durchführung einer Risikoanalyse und die Umsetzung entsprechender Massnahmen zum Risikomanagement. Verträge mit Lieferanten sind, wo nötig, zu aktualisieren, um die Einhaltung der neuen Anforderungen sicherzustellen. Intern sollten Mitarbeitende hinsichtlich der Anforderungen und Sorgfaltspflichten geschult und es sollten verbindliche Vorgaben gemacht werden, nach welchen Kriterien Aufträge vergeben und welche Anforderungen an Partner in der Lieferkette gestellt werden. Ein strukturiertes Überwachungs- und Beschwerdemanagement dient als Kontrollinstrument, um Verstössen schnell nachgehen zu können.

Claudia Keller (Partnerin / Rechtsanwältin), Michael Tschuldin (Partner / Rechtsanwalt), Wenger Vieli

©Wenger Vieli

ESG und neue EU-Lieferkettengesetze stellen Unternehmen vor große Herausforderungen

ESG ist aktuell sowohl in den Unternehmen als auch in der Gesetzgebung ein zentrales Thema – strategisch, operativ und regulatorisch. Von der Umsetzung der CSRD-Berichterstattungspflicht bis Anwendung der deutschen und europäischen Lieferkettengesetze wird von den Unternehmen ein substantieller Aufwand eingefordert, der viele vor unglaubliche Herausforderungen stellt. Auch wenn große Player bereits vom Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) erfasst sind und ihre Pflichten zusätzlich in ihre Lieferketten und an ihre Vertragspartner weiterreichen, wird die CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) die Aufgaben im Lieferkettenmanagement nicht nur aufgrund ihrer EU-weiten Umsetzung noch einmal wesentlich intensivieren.  Von der relevanten Mitarbeiteranzahl über die Rechtsgebiete bis zur zivilrechtlichen Haftung verschärft die CSDDD gegenüber dem LkSG die Anforderungen an Unternehmen, sich um die Einhaltung von Standards entlang ihrer Lieferketten zu bemühen. Dies gilt besonders für die mit dem Sport eng verknüpfte Textilindustrie. Aufgrund der kurzen Umsetzungsfristen besteht sowohl für die CSDDD als auch für die CSRD aktuell ein hoher Handlungsbedarf.

Andreas Hecker, Rechtsanwalt / Partner, Hoffmann Liebs

©Hoffmann Liebs

Hoher Aufwand für Unternehmen mit über 1.000 Beschäftigten

Für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten bedeutet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz LkSG, Aufwand. Risikomanagementsysteme müssen aufgebaut, Risikoanalysen durchgeführt und Präventions- bzw. Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Betroffene Unternehmen hatten für all dies jedoch reichlich Vorlaufzeit und ganz bei null mussten die wenigsten beginnen. Viele von ihnen haben sich etwa schon vor dem LkSG, freiwilligen Verhaltenskodizes unterworfen, die sie nun langsam weiterentwickeln. Auch Beschwerdeverfahren gab es in den meisten Unternehmen auch ohne das LkSG. Und doch kommt mit zahlreichen Dokumentations- und Berichtspflichten bürokratische Mehrarbeit hinzu.
Am aufwendigsten ist und bleibt aber weiterhin die Anpassung alter und neuer Verträge. Möchte ein Unternehmen sicherstellen, dass die Lieferkette frei bleibt von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken, schaffen nur entsprechende vertragliche Verpflichtungen der Zulieferer Abhilfe. Dabei sollte stets auf einen Gleichlauf mit unternehmensinternen Verhaltenskodizes geachtet werden und auf einen wirksamen Durchsetzungsmechanismus gegenüber den Vertragspartnern.
In unserer Praxis stellen sich vor allem bei Vertragsverhandlungen immer wieder Herausforderungen bei der Frage der Anwendbarkeit des LkSG, die insbesondere im Sponsoring nicht selbstverständlich ist. Zudem bemerken wir häufig eine Überregulierung, meist in Form von umfangreichen, teils aber inhaltlich nichtssagenden Codes of Conduct, die als Anlage Vertragsbestandteil werden sollen. Hier empfiehlt sich bereits bei der Erstellung der Verträge mehr Augenmaß für das wirklich Erforderliche.

Fabian Reinholz, Rechtsanwalt, HÄRTING Rechtsanwälte

©HÄRTING Rechtsanwälte

Bedeutende Auswirkungen für Schweizer Unternehmen

Das von der EU zu Beginn dieses Jahres verabschiedete Lieferkettengesetz wird für viele Schweizer Unternehmen, die im europäischen Binnenmarkt tätig sind, bedeutende Auswirkungen haben. Seit dem 1. Januar 2022 gelten in der Schweiz die Bestimmungen des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative. Das neue EU-Lieferkettengesetz geht jedoch wesentlich über diese Regelungen hinaus. Schweizer Unternehmen müssen daher bereits jetzt evaluieren, inwieweit sie von der neuen EU-Regulierung betroffen sind und insbesondere die Einführung neuer (strengerer) Compliance- und Überwachungssysteme prüfen.
Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet betroffene Unternehmen, die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette, inklusive sämtlicher direkter und indirekter Geschäftsbeziehungen, sicherzustellen und stetig zu überprüfen. Unternehmen müssen genau kontrollieren, woher die zugelieferte Ware kommt, wie diese hergestellt wurde und welche Auswirkungen dies für Mensch und Umwelt hatte. Dies bedeutet für die meisten Unternehmen eine Umstrukturierung der Einkaufsprozesse und verstärkte Investitionen in Compliance- und Überwachungssysteme, welche ein kontinuierliches und nachvollziehbares Risiko-Assessment gewährleisten. Zu den zentralen Herausforderungen für Unternehmen zählen insbesondere die Identifizierung und Überwachung von Risiken in komplexen, oft globalen Lieferketten. Der Kosten- und Ressourcenaufwand zur Implementierung neuer Überwachungssysteme und -prozesse, wird insbesondere für kleinere Unternehmen eine Hürde darstellen.

Moritz Jäggy, Advokat / Partner, VISCHER

©VISCHER

 

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