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12.03.2024 // HÄRTING Rechtsanwälte

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Rechtsfragen zur Werbung anlässlich der EURO 2024

Das neue E-Paper von HÄRTING Rechtsanwälte beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen rund um Werbung im Zusammenhang mit der Fussball-Europameisterschaft 2024 und zeigt auf, welche rechtlichen Spielräume und Grenzen Nicht-Sponsoren bei der Werbung unter Bezugnahme auf das Event beachten müssen.


Vom 14. Juni bis 14. Juli 2024 findet in Deutschland die Fussball-Europameisterschaft der Männer statt. Die offizielle Bezeichnung ist UEFA EURO 2024, weil die UEFA das Turnier organisiert. Man kann aber auch einfach EM, EURO oder Europameisterschaft sagen.

Es werden 51 Fussballspiele in 10 deutschen Grossstädten vor mehr als 2 Millionen Fans in den Stadien sowie vielen weiteren Millionen TV-Zuschauern ausgetragen.

Wie immer bei solchen Großereignissen stellten sich gerade im Ausrichterland viele Unternehmen die Frage, ob und in welcher Weise das Turnier Gegenstand des eigenen Marketings sein darf, wenn man nicht Sponsor des Turniers oder der UEFA ist. Coca-Cola agiert im kommenden Turnier als weltweiter Sponsor der UEFA, die Deutsche Bahn, die Deutsche Telekom und die ERGO Versicherung sind nationale Partner der UEFA EURO 2024 und Bitburger agiert als offizieller Bier-Partner. Werbend werden diese Partner im TV, im Internet, in den sozialen Medien, auf Bannern, auf Tickets, im Merchandising sowie mit Gewinnspielen oder in und um die Stadien herum auf diversen Werbeträgern in Erscheinung treten. Die stehts präsente Frage ist: Gibt es neben den exklusiv vergebenen Werberechten noch Raum für Nichtsponsoren, im Zusammenhang mit dem Sportereignis werbend in Erscheinung zu treten?

Dieses Handout informiert euch über die rechtlichen Spielräume und Grenzen von Werbung im Zusammenhang mit der UEFA EURO 2024. Dabei geht es in erster Linie um die Berücksichtigung von Marken- und Kennzeichenrechten - eventuell auch Copyrights - an Namen, Logos und Symbolen des Turniers. HÄRTING informiert über die Möglichkeiten von Werbeaktivitäten auf privaten Grundstücken oder im öffentlichen Strassenland. Es geht um Ambush Marketing und Persönlichkeitsrechte. Auch auf die Rechtsfragen zum beliebten Public Viewing wird ein Blick geworfen.

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Kontakt

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Fabian Reinholz (Rechtsanwalt)
E-Mail: reinholz@haerting.de
Web: www.haerting.de

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