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24.07.2008 - 09:35
MÜNCHEN TRIATHLON: Erstmals Windschattenfahren erlaubt
In München hat man sich in diesem Jahr dazu entschlossen, das
Windschattenfahrverbot auch für Breitensportler aufzuheben und ein Draftingrennen durchzuführen. „Bei Startfeldern über 1000 Teilnehmern und einer kurzen, flachen Strecke ist kein faires windschattenfreies Rennen möglich, das haben wir in den letzten drei Jahren gesehen,“ begründet Organisationsleiter Gernot Weigl das neue Reglement.
Begrüßt wird die Freigabe des Windschattenverbotes auch vom Bayerischen
Triathlonverband (BTV). Dazu BTV-Präsident Peter Pfaff: „Beim München Triathlon 2008 wurden die bestmöglichen Rahmenbedingungen für ein solches Rennen geschaffen. Gemäß Ausschreibung des Veranstalters, wurde für dieses Rennen das Windschattenverbot aufgehoben und auf Grund der kompletten Sperrung der Radstrecke vom öffentlichen Verkehr vom BTV genehmigt. Grundlage hierfür war Kapitel G. 4 „Windschattenfahren erlaubt“ der DTU Sportordnung. In dieser Sportordnung wird unter Kapitel G. 4.1 „Ausrüstung“ bei Freigabe des Windschattenverbotes die Ausrüstung des Fahrrades aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben.“
Für die Teilnehmer des MÜNCHNER TRIATHLON bedeutet das in diesem Jahr, dass nur klassische Rennlenker erlaubt sind. Aufsätze dürfen nicht über die Bremshebel nach vorn ragen und müssen vorn geschlossen sein. Die von vielen ambitionierten Athleten eingesetzten Scheibenräder sind verboten.
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