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18.03.2024

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Teil 1: KI am Arbeitsplatz: Die drei wichtigsten Punkte für Mitarbeitende

Wenn Mitarbeitende KI für ihre Arbeit einsetzen, kann das für alle ein Gewinn sein. Aber worauf müssen Sie achten? Mit dem kurzen, kostenlosen Video vermitteln Sie Ihren Mitarbeitenden in fünf Minuten die drei wichtigsten Punkte für einen sicheren, sinnvollen und erlaubten Einsatz von KI. Dies ist Teil 1 der VISCHER KI-Serie (diese Serie hat mehrere Teile und wir werden diese über die nächsten Wochen hier "nachdrucken").

Ob Unternehmen es wollen oder nicht: Immer mehr Mitarbeitende werden für ihre Arbeit Tools mit künstlicher Intelligenz (KI) einsetzen. Umso wichtiger ist es, dass sie dabei die Grundregeln für eine sichere, sinnvolle und erlaubte Nutzung beachten. Ein von VISCHER produziertes Schulungs- und Aufklärungsvideo vermittelt diese Grundregeln in fünf Minuten. Präsentiert werden sie gleich von der KI selbst, in der Form eines virtuellen Avatars: Diana Perry.

Zum Video

Derzeit haben in den Unternehmen Verbote noch die Oberhand. Das Video will Mitarbeitende hingegen ermuntern, KI einzusetzen, allerdings auf eine verantwortungsvolle Weise. Hierzu vermittelt Diana Perry in den fünf Minuten drei Punkte, auf die beim Einsatz von KI bei der Arbeit geachtet werden sollte:

Inhalte prüfen, Kontrolle behalten

Weil die KI hervorragend darin ist, Texte und Inhalte zu generieren, diese aber nicht versteht, können Antworten unpassend oder falsch sein. Die Mitarbeitenden werden daher dazu angehalten, den Output der KI zu kontrollieren, um sich einerseits nicht zu blamieren oder gar anderen zu schaden - und andererseits die Kontrolle zu behalten. Dabei gibt Diana auch noch einen Tipp zum Umgang mit KI-Chatbots.

KI-Tools nur wie freigegeben einsetzen

Weil nicht alle Anbieter vertrauenswürdig und sicher sind, sollten Mitarbeitende Personendaten, vertrauliche Daten und Werke Dritter nur in jenen Anwendungen nutzen, deren Einsatz zuvor geprüft und dafür freigegeben wurden. Zwar müssen für gewisse KI-Tools vorab gewisse Vorkehrungen getroffen werden, ein datenschutz- und auch sonst rechtskonformer Einsatz ist in der Regel aber möglich.

Viele Regeln zum KI-Einsatz gibt es schon

Auch wenn alles nach mehr Regulierung ruft, gibt es schon viele, sehr konkrete gesetzliche Vorgaben, die bei KI-Vorhaben zu beachten sind, so zum Beispiel, wo Transparenz zu schaffen ist und welche Inhalte überhaupt der KI zur Verfügung gestellt werden dürfen, sei dies zu deren Training oder zur Generierung von Output. Diese Vorgaben sollten vor der Umsetzung von Projekten geprüft werden. Es ist zudem zu klären, an welche ethischen Standards eine Organisation sich halten will.

VISCHER lässt das Modell Diana Perry zum ersten Punkt oben bewusst in "Ich"-Form über sich als KI sprechen, um nachhaltiger zu vermitteln, wie tückisch die Nachahmung des Menschen durch eine Maschine sein kann – eine KI plaudert quasi aus dem Nähkästchen. VISCHER stellt aber auch klar, dass die Inhalte, die Diana erzählt, selbstverständlich nicht von ihr stammen, sondern von den Spezialistinnen und Spezialisten von VISCHER. Sie wird als virtuelles Mitglied des Data & Privacy Teams von VISCHER präsentiert, da VISCHER sie für Ihre Erklär- und Schulungsvideos einsetzt und dies hilft, die Inhalte besser zu vermitteln. Sie hat auch eine eigene E-Mail-Adresse. Aber die Inhalte, die sie transportiert, wird sie nicht eigenständig verfassen – und auch nicht unkontrolliert antworten.

Das Video ist in der jeweils aktuellsten Fassung zum Download auf DeutschEnglisch und Französisch verfügbar und gibt es auch auf YouTube. Es darf kostenlos zur Schulung im eigenen Betrieb genutzt werden. Auf Wunsch können individuelle Fassungen erstellt werden (z.B. mit dem eigenen Logo und weitergehendem oder angepasstem Inhalt).

Autor: David Rosenthal (ursprünglich erschienen am 15. Januar 2024)

Die weiteren Teile aus der KI Reihe von VISCHER werden in den nächsten Wochen folgen, nächste Woche: Teil 2: Gängige KI-Tools: Wie steht es um den Datenschutz?


 

Kontakt

VISCHER AG
David Rosenthal (Team Head)
E-Mail: drosenthal@vischer.com
Jonas D. Gassmann (Rechtsanwalt)
E-Mail: jgassmann@vischer.com
Web: vischer.com / vischer.com/ki

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