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30.03.2026 - 11:37
E-Sport wird in Deutschland steuerrechtlich zum Sport - Einschätzung von Hoffmann Liebs
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 hat der Deutsche Bundestag eine richtungsweisende Anpassung im Gemeinnützigkeitsrecht beschlossen: Seit dem 1. Januar 2026 wird E‑Sport steuerrechtlich dem klassischen Sport gleichgestellt. Laut einer Einschätzung von Hoffmann Liebs können damit sowohl reine E‑Sport‑Vereine als auch traditionelle Sportvereine, die E‑Sport anbieten, von sämtlichen steuerlichen Vergünstigungen gemeinnütziger Sportorganisationen profitieren.
Hintergrund: Bisherige Rechtsunsicherheit für E‑Sport‑Organisationen
Bislang war unklar, ob E‑Sport als gemeinnütziger Zweck im Sinne der Abgabenordnung anerkannt werden kann. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO bezog sich ausschliesslich auf „Sport“, ohne E‑Sport ausdrücklich zu erwähnen. Viele Vereine befanden sich somit in einer rechtlichen Grauzone – sowohl reine E‑Sport‑Organisationen als auch klassische Sportvereine, die ein ergänzendes E‑Sport‑Angebot entwickeln wollten.
Die Entscheidung des Gesetzgebers
Mit der nun erfolgten Anpassung stellt die Abgabenordnung klar: E‑Sport zählt im Gemeinnützigkeitsrecht ausdrücklich als Sport. Damit können Vereine E‑Sport unter dem bestehenden Satzungszweck „Förderung des Sports“ verfolgen, ohne ihre Satzung ändern zu müssen. Die Gleichstellung ermöglicht unter anderem:
- Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
- Ausstellung von Spendenbescheinigungen
- Steuerfreie Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
Die Regelung betrifft jedoch ausschliesslich das Steuerrecht. Ein Automatismus für andere Rechtsgebiete besteht nicht.
Praktische Folgen für Vereine
Die Gesetzesänderung bringt erhebliche Erleichterungen für die Vereinslandschaft:
- Rechtssicherheit bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
- Planungssicherheit für Fördermittel und Sponsoring
- Verringertes Risiko, die Gemeinnützigkeit durch E‑Sport‑Angebote zu gefährden
- Klarheit für die vereinsinterne Buchhaltung und Organisation
Durch die Gleichstellung wird E‑Sport langfristig strukturell gestärkt und breit im Vereinswesen verankert.
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