13.02.2023 - 08:40

Sportunion Österreich: Energiekostenausgleich für Sportstättenbetreiber:innen

Der Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) um finanzielle Mehrbelastungen, die durch die außergewöhnlich stark gestiegenen Energiekosten den gemeinnützigen Sportstättenbetreiber:innen entstanden sind, abzufedern.

40% (Phase 1) bzw. 70% (Phasen 2 & 3) der Energiekosten können gefördert werden.

Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um eine Bundes-Sportförderung gem. § 14 Abs. 1 Z 7 und Z 9 BSFG 2017 i.V.m. § 5 Abs. 4 BSFG 2017.

Der Energiekostenausgleich errechnet sich für jede Phase aus der Summe der Erhöhungen der Energiekosten gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 2019.

Für Sportstättenbetreiber:innen, welche die Führung der betreffenden Sportstätte nach dem 1. Jänner 2019 übernommen haben, gilt als Vergleichszeitraum das Jahr 2021 mit den 1,5-fachen Energiekosten (unter der Voraussetzung, dass sie die betreffende Sportstätte zumindest über das gesamte Jahr 2021 geführt haben).

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Leitfaden für Vereine
Die SPORTUNION hat einen detaillierten Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet. 

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Kontakt
Sportunion Österreich
Falkestrasse 1, Österreich - 1010 Wien
Web: sportunion.at/de

Quelle
https://sportunion.at/service/energiekostenausgleich/

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