Härting Rechtsanwälte | Webinar | Sport | Blockchain

Die Blockchain-Technologie dient längst nicht mehr nur dem Einsatz von Kryptowährungen. Auch im Sport gibt es mittlerweile erste blockchainbasierte Anwendungen, z.B. im „Fan Engagement“. Wenn es sich auch noch wie Zukunftsmusik anhören mag: Experten gehen davon aus, dass die Blockchain-Technologie auch den Bereich Sporttech zukünftig prägen wird.

 

Interessante Einsatzbereiche für die Blockchain bieten sich auch beim Ticketing, dem Merchandising und Sales, beim Betting, Tokening und Rights Management an. Durch die Möglichkeit, mithilfe einer Blockchain Vertragsschluss und Vertragsabwicklung zu erleichtern (Smart Contracting), kommt die Technologie auch für Athletenverträge oder Sponsoringverträge in Betracht. Hier ist mit ersten innovativen Geschäftsmodellen in naher Zukunft zu rechnen.

Dabei sind rechtliche Anforderungen zu beachten. Neben den datenschutzrechtlichen Fragen, die sich aus den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben und neben der Frage, wem die Rechte an der Technologie zustehen, stellen sich beim Einsatz der neuen Technologie im Sportbereich vor allem Fragen zum Vertragsrecht und zur Haftung.

Marlene Schreiber und Fabian Reinholz von der Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte geben in Ihrem Webinar am 12.12.2018 vom 10:00 bis 11:00 Uhr einen Überblick über die Anwendungsbereiche der Blockchain im Sport und künftige Rechtsfragen. 

<link http: haerting.de de neuigkeit webinar-blockchain-im-sport-anwendungsbereiche-und-rechtliche-anforderungen-0 external-link-new-window external link in new>+++ Zur Anmeldung +++


Kontakt:
HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Chausseestrasse 13
DE-10115 Berlin

Telefon: +49 30 283057454
E-Mail: <link>reinholz[at]haerting.de
Web: <link http: www.haerting.de _blank external-link-new-window external link in new>www.haerting.de/

book2 Themen
news News
group-work Netzwerk
mic2 Events
graduation-hat Academy