Der Rat der Europäischen Union hat heute seine Verhandlungsposition zur Änderung der Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen verabschiedet, mit der die EU die Regeln für alle Fernabsatzverträge – egal ob Finanzdienstleistungen oder Waren – ändern will. Onlinehändler sollen unter anderem verpflichtet werden, für jede Bestellung einen einfachen Widerrufsbutton anzubieten. Außerdem sollen Verbraucher:innen Warenbestellungen nur mit ihrem Namen und der Vertragsnummer widerrufen können.

Alien Mulyk, Leiterin Public Affairs Europa beim bevh, äußert hierzu deutliche Bedenken:

„Hier soll reguliert werden, was bislang kein Problem war. Nirgendwo ist die Rückgabe von Waren so einfach wie im E-Commerce. Die zusätzlichen Regeln verschaffen den Kund:innen also keinerlei Verbesserungen – im Gegenteil. Bestellungen zu widerrufen, wird sogar komplizierter als bereits bestehende Möglichkeiten zu nutzen, beispielsweise über das Kundenkonto oder den Retourenschein. Schon allein aus Gründen der Kundenbindung achtet der Onlinehandel bereits darauf, dass Verbraucher:innen das Widerrufsrecht unkompliziert und nutzerfreundlich ausüben können.“

Eine Gesetzesänderung würde hingegen vieles verkomplizieren:
 
„Die Vorgaben der EU sind zu pauschal und mit heißer Nadel gestrickt. Ein Beispiel ist, dass die Möglichkeit von Teilwiderrufen nicht berücksichtig wurde: Bisher waren die Händler frei darin zu bestimmen, wie der Widerruf erfolgen soll und konnten Teilwiderrufe praxisnah berücksichtigen. Die starre Vorgabe des Gesetzesvorschlags sieht aber nur den Widerruf des gesamten Kaufvertrages vor. Beinhaltet eine Bestellung mehrere Artikel, können Verbraucher zukünftig nur alle Artikel widerrufen oder keinen.“


Kontakt
Frank Düssler
Tel.: 030 403675131
Mobil: 0162 2525268
E-Mail: frank.duessler@bevh.org
bevh.org

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