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07.09.2020 - 10:04

swiss unihockey: COVID-19-Reglement und Musterschutzkonzept für die Saison 2020/21

Um unter den gegebenen Umständen eine möglichst sichere und faire Unihockeymeisterschaft 2020/21 durchführen zu können, hat swiss unihockey ein Reglement ausgearbeitet und das Musterschutzkonzept angepasst.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Spiel verschoben werden? Wie werden Spiele gewertet, wenn ein Team freiwillig nicht antreten will? Diese und viele weitere Fragen werden in der am 12. September beginnenden Unihockeysaison auftauchen. Damit auch beim Auftreten von COVID-19-Fällen innerhalb der Teams und den dadurch möglicherweise notwendigen Spielabsagen die Meisterschaft in den Ligen trotzdem fortgeführt werden kann, hat swiss unihockey das «COVID-19 Reglement Saison 2020/21 (COR)» erarbeitet. Dieses Reglement regelt die Wertung für alle Spiele, Ligen und Spielformen von swiss unihockey für die gesamte Saison 2020/21.

Quotient ersetzt Punktzahl

Im Reglement ist unter anderem festgehalten, dass die Punktzahl in der Tabelle durch einen Quotienten ersetzt wird. Neu sind nicht mehr die «total erreichten Punkte», sondern die «durchschnittliche Punktzahl pro Spiel» ausschlaggebend für die Berechnung der Tabelle. Im Falle von Spielabsagen können so die einzelnen Teams trotzdem miteinander verglichen werden und die Meisterschaft kann auch dann gewertet werden, wenn nicht alle Teams dieselbe Anzahl Spiele absolviert haben.

Neues Musterschutzkonzept für den Spielbetrieb

Auf den Saisonstart hin wurde zudem ein «Schutzkonzept Spielbetrieb» erstellt, welches das Verhalten während den Spielen und Turnieren in der Halle und auf dem Spielfeld regelt. Das «Merkblatt Saisonstart» bildet die wichtigsten Vorgaben daraus ab und soll den Verantwortlichen helfen, die Regeln an die Spieler, Schiedsrichter, Funktionäre, Eltern und Zuschauer zu vermitteln. Dieses besteht aus den übergeordneten Regeln im Schweizer Sport, Regeln für den Trainingsbetrieb, generellen Regeln im Unihockey und Regeln auf dem Spielfeld.

Unter anderem gilt eine Maskenpflicht für alle Personen ab zwölf Jahren mit Ausnahme von Spielfeld und Spielerbank. Anstelle des Handshakes wird die Verabschiedung mittels «Stockgruss» (Heben des Stockes) ausgeführt. Im Zweifelsfall haben die Regelungen im entsprechenden Kanton oder Gemeinde bzw. Schutzkonzepte privater Infrastrukturbetreiber Vorrang, sofern diese striktere Vorgaben vorsehen. Die Vereine sind deshalb aufgefordert, vor einem Heimspiel mit den Behörden und den Betreibern der Infrastrukturen die Vorgaben zu klären.

«Wir sind überzeugt, mit dem Reglement COR sowie den begleitenden Schutzmassnahmen Voraussetzungen zu schaffen, welche die aktuell vorstellbaren Eventualitäten berücksichtigen», sagt Michael Zoss, Geschäftsführer von swiss unihockey. «Mithilfe der Vereine kann so ein den Umständen entsprechend sicherer und stabiler Spielbetrieb für alle Beteiligten sichergestellt werden.»

Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage wird swiss unihockey entsprechende Anpassungen vornehmen und kommunizieren.

Reglement und Musterschutzkonzepte


Medienanfragen:

Marion Kaufmann

Verantwortliche Kommunikation

Tel.: +41 31 330 24 54
Mobile: +41 79 245 49 14

marion.kaufmann@swissunihockey.ch

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